![]() BÜRO: A P P E S B A C H E R ZIMMEREI . HOLZBAU . GMBH A - 5342 Abersee | Bahnstraße 4 T. +43 (0) 6227 27127 | F. 14 KONTAKT ![]() Das ÜA-Zeichen (Übereinstimmung Austria) Die Führung des ÜA-Zeichens für Holzfertigteile garantiert unseren Kunden ausgezeichnete Qualität. Was bedeuet das ÜA-Zeichen? Fertighaushersteller sowie Zimmerei- und Holzbaubetriebe, die geschlossene Wand- und Deckenbauteile mit hölzener Tragkonstruktion vorfertigen und einbauen, sind ab 2004 ÜA-Zeichen-pflichtig. Dieses Einbauzeichen auf Basis landesgesetzlicher Bauvorschriften regelt die Verwendbarkeit von Bauprodukten. Voraussetzung dafür ist ein Übereinstimmungszeugnis. Für das ÜA-Zeichen ist gesetzlich eine Fremdüberwachung durch eine behördlich zugelassene Stelle erforderlich. Diese kontrolliert in regelmäßigen Abständen im Betrieb, ob die Anforderungen der jeweiligen Richtlinien eingehalten werden. Beim ÜA-Zeichen sind dies die Dokumentation der Eigenüberwachung, die Herstellung der Bauteile und Verwendung der Baustoffe wie im Übereinstimmungszeugnis beschrieben. Was bringt es dem Kunden? Der Kunde hat die Bestätigung, dass der Holzbauer ausschließlich auf in Österreich zugelassene Bauprodukte zurückgreift und letztendlich auch sein vorgefertigtes Dach-, Wand- oder Deckenelement diesen Qualitätskriterien entspricht. |